Die geltende Hygienevorschriften sind einzuhalten!
- Es dürfen immer nur maximal zwei Anlieferer gleichzeitig auf das Gelände des Wertstoffhofs.
- Für alle die sich auf dem Gelände des Wertstoffhofs aufhalten besteht die Pflicht eine Schutzmaske zu tragen.
- Es ist zuverlässig ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
- Der gemeindliche Mitarbeiter darf bei der Entladung nicht behilflich sein.
- Die Anlieferfahrzeuge sollen während der Wartezeit möglichst nicht verlassen werden.
- Die Anfuhr ist so zu organisieren, dass von einer Seite in die Grüngutsammelstelle eingefahren wird und auf der anderen Seite wieder aus dieser hinaus.
- Im übrigen verweisen wir auf die Regelungen die in den Wertstoffhöfen des Kommunalunternehmens gelten.